Bezahlen Sie zu viel Miete?
Seit Mitte 2015 gilt in vielen Städten die Mietpreisbremse. Seit Januar 2019 hat sich die Regierung auf weitere Nachbesserungen geeinigt und die Mietpreisbremse verschärft. Nun müssen Vermieter offen legen, wie viel Miete diese vom Vormieter verlangt haben.
Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wir prüfen vor diesem Hintergrund für Sie unverbindlich, ob Sie zu viel Miete bezahlen.
Folgende Faktoren sind dabei entscheidend, wie viel Ihr Vermieter pro m² an Miete verlangen darf:
(1) Adresse
Das Stadtgebiet in dem die Wohnung liegt trägt definiert die ortsübliche Vergleichsmiete
(2) Größe
Meist gilt, desto größer die Wohnung ist, desto weniger verlangt der Vermieter pro m²
(3) BAUJAHR
Für einen Neubau findet die Mietpreisbremse keine Anwendung. Das Baujahr ist somit wesentlicher Faktor bei der Berechnung
(4) Ausstattung
Hierbei handelt es sich um einen wesentlichen Faktor der den Preis / m² unmittelbar beeinflusst.