
Musterfeststellungsklage in der Causa VW
Ein rechtlicher Überblick
Im Rahmen der Musterfeststellungsklage haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Volkswagen AG auf ein Vergleichsangebot geeinigt und so das Verfahren um die Musterfeststellungsklage beendet
-
die Entschädigungszahlungen belaufen sich auf 1350 bis 6257 EUR
-
das Vergleichsangebot kann bis 20.04.2020 angenommen oder abgelehnt werden
-
Volkswagen übernimmt die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung bis 190 Euro (netto)
-
sollten Sie das Angebot nicht annehmen wollen, müssen Sie selbst ab Ende April innerhalb von sechs Monaten rechtliche Schritte gegen die Volkswagen AG einleiten

Vergleichsangebot von uns überprüfen lassen
Wie bereits dargestellt, fallen Ihnen keine Kosten für eine anwaltliche Erstberatung gem. § 34 RVG an - diese werden im Zuge des Vergleichs der VW AG in Rechnung gestellt. Wenn die anwaltliche Prüfung ergeben sollte, dass in Ihrem Fall eine Klage finanziell lukrativer scheint, als die individuell angeboten Vergleichszahlung, helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Klageweg.