
RA Stefan Niedermeier
Auswirkungen des COVID-19 Virus auf den Kanzleibetrieb
Aktualisiert: 23. März 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Weltgesundheitsorganisation stuft das COVID-19 Virus als Pandemie ein und in Bayern wurde mittlerweile der Katastrophenfall ausgerufen. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir aktuell weiterhin für Sie da sind – solange uns dies behördlich noch erlaubt ist.
UPDATE: FAQ-Auszug zur Ausgangsbeschränkung der Bayerischen Staatsregierung
DÜRFEN ANWÄLTE NOCH MANDANTEN BERATEN?
Berufliche Tätigkeit ist erlaubt. Kanzleien können weiterhin arbeiten und z. B. telefonisch Beratung leisten. Zwischen Kollegen ist der Mindestabstand von 1,5 m sicherzustellen. Als Mandant kann man geöffnete Kanzleien nur noch in dringenden und unaufschiebbaren Fällen aufsuchen. Auch Notariate sollten nur nach vorheriger Terminabsprache und nur in dringenden und unaufschiebbaren Fällen aufgesucht werden.
Wir bitten Sie deshalb den Parteiverkehr in unserer Kanzlei soweit wie möglich einzuschränken und offene Fragen in Ihrer Sache telefonisch mit uns abzuklären.
Wir sind selbstverständlich IMMER während unserer Öffnungszeiten für Sie erreichbar:
telefonisch 09471-98500
per E-Mail info@ra-niedermeier.de
per Telefax 09471-95339
Wenn Sie bestimmte, auch fristgebundene Unterlagen erhalten, können Sie uns diese gerne per E-Mail / per Post zusenden oder diese ganz einfach – nach vorheriger telefonischer Ankündigung – bei uns in der Kanzlei in den Briefkasten einwerfen. Wir treffen diese Maßnahmen, um auch weiterhin für Sie da sein zu können. Sobald sich die Lage entspannt, wird umgehend wieder der normale Parteiverkehr aufgenommen.
Sollten Sie weitere Fragen zur rechtlichen Einordnung der aktuellen Problematik rund um das COVID-19 Virus und dessen rechtliche Auswirkungen haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Stefan Niedermeier